Unsere Hausordnung
Die Nutzung des öffentlichen Eislauf Angebotes in dem
Eisstadion Braunlage ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch
und verliert mit Verlassen des Objektes ihre Gültigkeit.
Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher
die Bestimmungen der Nutzerordnung an.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind stets geboten.
Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer durch ihn gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Insbesondere ist auf Anfänger,
ältere Personen und Kinder Rücksicht zu nehmen.
Die Laufrichtung ist entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn.
Das Tragen eines Helmes und fester Handschuhe wird empfohlen.
Nicht gestattet sind:
- das Eislaufen entgegengesetzt zur allgemeinen Laufrichtung, übertriebenes Schnelllaufen, Kettenbilden,
- das Tragen anderer Personen/Kinder,
- das Springen über Personen,
- Schläger- und Pucknutzung, während der öffentlichen Eislaufzeiten,
- das Sitzen auf der Bande oder den Schutzmatten,
- das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe, mit Ausnahme der Eisstockbahnen,
- das Betreten der Betonflächen mit Schlittschuhen,
- das Betreten des Objektes unter Alkohol oder Drogeneinfluss,
- das Einnehmen von Speisen und Getränken auf der Eisfläche,
- das Mitbringen von alkoholischen Getränken oder Getränken in Glasflaschen,
- das Werfen von Schneebällen, Papier und anderen Gegenständen,
- das Mitführen von verletzungsgefährdenden Gegenständen beim Eislaufen,
- das Abbrennen und Werfen von Feuerwerkskörpern aller Art,
- das Betreten nicht öffentlicher Objektteile des Betriebsgeländes.
Das Eisstadion Braunlage behält sich vor, Teile der Eisfläche abzutrennen.
Erstattungsansprüche von Besuchern werden durch die Verkleinerung der nutzbaren Eisfläche nicht begründet.
Das Betreten der Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Sach- und Körperschäden
aus Anlass des Besuches wird keine Haftung übernommen.
Das Eisstadion Braunlage verfügt über Tagesschließfächer,
die nach jeder Eislaufzeit geräumt werden müssen.
Ein Anspruch auf ein Schließfach besteht nicht.
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Den Anweisungen des Objekt- und Ordnerpersonals ist zwingend Folge zu leisten.
Auf Verlangen ist die Eintrittskarte vorzuzeigen.
Wird beim Verlassen der Eisflächen festgestellt, dass keine gültige Eintrittskarte vorliegt,
ist das Objektpersonal berechtigt, dass maximale Nutzungsentgelt für die jeweilige
Öffnungszeit zu erheben sowie Personalien aufzunehmen.
Das Objekt- und Ordnerpersonal kündigt rechtzeitig notwendige Eispflegen an.
Die Eisflächen sind zügig zu verlassen
und dürfen während der gesamten Eispflegezeit nicht betreten werden.
Die Freigabe der Eisfläche erfolgt im Anschluss an die Eispflege
durch das Objekt- und Ordnerpersonal.
Bei Verstoß gegen die Nutzerordnung kann ohne vorherige Warnung
und ohne Rückerstattung des Eintrittspreises
ein Verweis von den Eisflächen erfolgen.
Braunlage Tourismus GmbH
Eisstadion Braunlage